top of page

Patienteninformationen und Links

Informationen für Patientinnen und Patienten 
(nach Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie, die ab 1. April 2017 gültig ist)

In unserer Praxis erfolgt der erste Schritt in eine ambulante Psychotherapie über Ihre persönliche Kontaktaufnahme während unserer Telefonsprechzeiten mit einem unserer Therapeuten. Bei gegebener Indikation erfolgt bei vorhandener Kapazität unseres Team ein Termin zu einem Erstgespräch oder bei Kapazitäts- engpässen ihre Eintragung in unsere Warteliste. Sie erhalten dazu weitere Informationen im Telefonat.

 

In einem Erstgespräch von 50 Minuten haben wir die Möglichkeit über Ihr Anliegen zu sprechen und einander kennenzulernen.

Im Rahmen dieser Gespräche kläre wir mit Ihnen, ob ein be­hand­lungs­be­dürf­tiges psych­isches Leiden vor­liegt, das den Einsatz von Psycho­therapie sinnvoll macht und ob wir Ihnen mit Ihrem individuellen An­liegen ein gutes Be­hand­lungs­an­ge­bot machen können. Sie selbst haben dabei die Ge­leg­en­heit zu überprüfen, ob Sie sich mit dem für sie verantwortlichen Thera­peuten wohl fühlen und eine längere Psycho­therapie vorstellen können.

Nach dem Erstgespräch analysieren wir ge­mein­sam in mehreren dia­gnos­tisch­en Sitzungen die bestehende Pro­ble­ma­tik. Aus dem dabei ent­wickel­ten in­di­vi­du­el­len Stö­rungs­mo­dell werden die ziel­füh­ren­den Be­hand­lungs­me­tho­den ab­ge­lei­tet. Nach dieser di­a­gnos­ti­schen Phase stellen wir einen Antrag auf Psy­cho­the­ra­pie bei Ihrer Kranken­kasse. Eine Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten und findet ein- bis zweimal wöchentlich statt.   

Kostenübernahme der psychotherapeutischen Leistung 

Gesetzliche Krankenkassen:

Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt eine psychische Störung mit Krankheitswert bei Ihnen vor, haben Sie Anspruch auf die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung durch die Krankenkasse. 

Private Krankenkassen:

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen bzw. den Beihilfestellen übernommen. Bei manchen Versicherungsverträgen können Eigenanteile vorgesehen sein. Für Privatversicherte ist es empfehlenswert, die Kostenübernahme zuvor mit Ihrem Versicherungsträger abzuklären.

Selbstzahler:

Wenn Sie die Kassenformalitäten vermeiden wollen, können Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen.

Weitere Informationen zum Thema Psychotherapie:  

Institutionen, Fachgesellschaften:

  • Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) 
    [Link: http://www.dgpt.de/]

  • Deutsche Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie e.V. (D3G)                                        Link: [http://www.d3g.org/]                       

bottom of page